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Telefax-Betrugsfälle

Mit "Telefax-Betrugsfällen" sind Betrügereien gemeint, bei denen unter Einsatz gefälschter Telefaxschreiben versucht wird, Mitarbeiter von Kreditinstituten zu täuschen und letztlich eine Vermögensverschiebung zu Gunsten des Täters zu erreichen.

Meistens wird dabei versucht, eine Überweisung von einem bestehenden Konto zu veranlassen. Erreicht wird das oft durch verfälschte Original-Schreiben des Kontoinhabers, an die die Betrüger in irgendeiner Weise gelangt sind. Verfälscht werden dabei auch die angegebenen Telefax- und Telefonnummern, so dass in keinem Fall unter einer auf dem Telefax angegebenen Nummer nachgefragt werden sollte. Vielmehr sollte bei Nachfragen nur die Rufnummer angerufen werden, die bei dem jeweiligen Kreditinstitut hinterlegt ist.

Absolut sinnvoll ist es, generell für die Erteilung von Faxaufträgen ein Kennwort mit dem Kontoinhaber zu vereinbaren. Dies sollte zuvor mittels einer schriftlichen Telefaxvereinbarung erfolgen. Auf dieser sollte auch vermerkt werden, dass nur bei Vorliegen des Kennwortes der Auftrag durchgeführt werden darf. Dabei darf dieses Kennwort nicht allzu leicht zu erraten sein. Damit sollten Kennworte wie Namen naher Angehöriger oder einfache Zahlenreihen vermieden bzw. ausgeschlossen werden.

Fehlt dieses Kennwort auf dem Telefaxauftrag, darf dieser keinesfalls ausgeführt werden.

Wird unter Außerachtlassung dieser Sicherheitsmechanismen dennoch ein Faxauftrag durchgeführt, so kann der mit dem Auftrag belastete Kunde eine Gutschrift des ihm belasteten Betrages verlangen.

Das Gleiche gilt, wenn vorab überhaupt kein Kennwort vereinbart wurde.

 

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Stand: 24.07.2010