Bankdaten Thorsten Wengert

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Online-Banking

Online-Banking ist grundsätzlich eine sichere Angelegenheit, wenn man einige Grundregeln beherzigt.

Dazu gehört, dass man immer seine PIN und auch die zu Transaktionen notwendigen TANs geheim hält und  nicht an Dritte weiter gibt. Kein Bankmitarbeiter, aber auch kein Polizeibeamter wird sie nach der PIN oder einer TAN fragen. Hüten Sie sich also vor der Bekanntgabe dieser Daten gegenüber Dritten, auch gegenüber Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten.

Bei einer willentlichen Weitergabe dieser Daten ist ein Kreditinstitut grundsätzlich von der Haftung befreit, da eine entsprechende Geheimhaltungspflicht bei Abschluss eines Online-Vertrages in den jeweiligen AGB vereinbart wurde.

Etwas anders sieht es aus, wenn der Bankkunde Opfer einer Hacker-Attacke wurde. Kann der Kunde nachweisen, dass er ein funktionierendes Security-System (Anti-Viren-Programm und Firewall) auf seinem PC installiert hat, hat er gute Aussichten, dass ihm durch die Bank der Schaden ersetzt wird, wenn auf dem Rechner z.B. ein Trojaner gefunden wird. In diesem Fall wird das Verschulden als so gering angesehen, dass in der Regel voller Schadensersatz geleistet wird.

Anders ist es nur, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wie der Täter an die Bankdaten gelangt ist bzw. wenn nur ein unzureichender Schutz auf dem PC vorhanden ist. In solchen Fällen wird ein Mitverschulden des Kunden angenommen, dass dazu führen kann, dass je nach Fall nur ein Teil oder gar nichts von dem Schaden ersetzt wird.

Die sicherste Methode ist derzeit Online-Banking mittels HBCI (Home-Banking-Computer-Interface) und Chipkarte. Mittels dieser Karte, die nicht kopiert werden kann, kommuniziert der PC, an den der Chipkartenleser und die Karte angeschlossen ist über eine sichere Leitung mit dem Bankrechner. Bislang wurde das System noch nicht gehackt. Der Nachteil liegt darin, dass man stationär immer an den PC gebunden ist, an dem der Chipkartenleser installiert ist. Zudem kommen noch relativ hohe Kosten (ca. 40 - 50 Euro) für den Chipkartenleser hinzu. Zudem bieten nicht alle Banken dieses System an.

Eine weitere sichere Methode ist das m-tan-Verfahren. Hier erhält der Kunde, wenn er auf dem Bankrechner eine Überweisung vornehmen möchte, nach Abschluss der Eingabe eine SMS mit der 6-stelligen TAN auf sein Mobiltelefon übermittelt. Diese TAN ist nur wenige Minuten gültig. Bislang ist dieses System noch nicht umgangen worden.

Eine beinahe identische Methode bietet das Chip-Tan-Verfahren, das vor allem Sparkassen anbieten. Hier wird nach Abschluss der Eingabe auf dem Bildschirm eine so genannte "Flicker-Grafik" eingeblendet. Dabei flackern schwarz-weiße Balken innerhalb eines kleinen Feldes. Mittels einen mobilen Chipkartenlesers, der mittels Dioden die Grafik auslesen kann, errechnet der Chipkartenleser die TAN und zeigt sie auf dem Display an. Diese muss dann auf der Seite der Bank eingegeben werden.

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Stand: 24.07.2010