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Abofallen bei Smartphones

Abzockbetrüger werden immer dreister und in ihren Methoden perfider. Während man früher noch selbst aktiv seine Adresse und E-Mail-Adresse auf einer Internetabzockseite eingeben musste, reicht heute bereits ein ungewollter Klick auf ein Werbebanner einer so genannten App.

Unter App versteht man ein kleines Programm, das vor allem auf I-Phones herunter geladen werden kann. Diese Apps sind teilweise nützlich (z.B. Wetterauskünfte, Fahrpläne etc.), manchmal bieten sie aber auch nur Spiele an.

Vor allem auf kostenlosen Apps finden sich Werbebanner, die der Finanzierung der Apps dienen und grundsätzlich harmlos sind.

Allerdings nutzen neuerdings Betrüger diese Werbebanner, um dahinter Programme zu verbergen, die sozusagen vom Benutzer ungewollt, diesen auf wahre Abzockseiten führen. Dort werden dann Klingelton- oder Logo-Programme zu "Schnäppchen-Preisen von 4,99 Euro/Woche angeboten. Egal wie man sich auch entscheidet (also auch gegen ein solches Abo), man sitzt in der (Kosten-)Falle.

Der Provider (im vorliegenden Fall die Telekom) setzt diesen von dem kriminellen Abzocker festgesetzten Betrag einfach auf die nächste (Telekom-)Rechnung, ohne zu prüfen, ob der Anspruch überhaupt begründet ist. Dabei handelt es sich wohl um Factoring, bei dem sich die Telekom im Wege dieses Factorings die (angebliche) Forderung abtreten lässt und dann dem Kunden in Rechnung stellt.

In dem hier vorliegenden Fall hat der Kunde, der definitiv kein Abo abgeschlossen hatte, telefonisch bei der Rechnungsstelle der Telekom gegen die geplante Abbuchung protestiert. Dieser Beschwerde konnte oder wollte weder die Telekom-Mitarbeiterin im Call-Center, noch deren Vorgesetzter, mit dem sich der Kunde dann weiter über die rechtliche Unzulässigkeit unterhielt, abhelfen. Der Kunde wurde nur auf den direkten Kontakt zu dem Anbieter verwiesen, wo er das Abo kündigen bzw. diesem widersprechen sollte. Die Telekom-Mitarbeiter übersehen dabei, dass der Kunde gar nicht etwas kündigen kann, was gar nicht zustande gekommen ist, nämlich ein wirksamer Vertrag. Dazu hätte es einer bewussten Willenserklärung des Kunden bedurft, die einwandfrei nicht gegeben war. Deshalb wäre es auch sinnlos, ein solches angebliches Abo durch Widerspruch zu beenden, da man nur eine Willenserklärung widerrufen kann, die man auch abgegeben hat.

Daneben haben die ansonsten freundlich bemühten Mitarbeiter aber auch übersehen, dass es nicht Sache des Kunden ist, einen nicht erfolgten Vertragsabschluss zu beweisen. Es ist immer noch Sache desjenigen, der eine Leistung fordert, zu beweisen, dass es zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen ist.

Dieses Argument lassen die Telekom-Mitarbeiter derzeit nicht gelten. Sie verweisen den Kunden direkt an den Anbieter, verweisen ansonsten aber auch ihre AGB, wonach die Rechnung vollständig zu begleichen sei und drohen für den Fall der Zuwiderhandlung mit einem Mahnverfahren, der Sperrung der Karte usw..

Das ist die Drohkulisse der Telekom, die ansonsten weiß, dass sie gerichtlich gegen den Kunden nicht vorgehen kann, da jedes deutsche Gericht einen solchen angeblichen Anspruch abschmettern würde. Es ist traurig, dass ein ehemaliges Staatsunternehmen wie die Telekom sich als Helfer einer kriminellen Bande versteht. Vielleicht ist aber der Profit aus diesen abgetretenen Forderungen so hoch, dass moralische Bedenken beisiete geschoben werden.

Würde die Telekom die Fremd-Rechnung nicht willfährig in eigenem Namen geltend machen und die kriminellen Anbieter auf ein eigenes Mahnverfahren verweisen, so würde den Kriminellen bald die Lust vergehen. So reiben sie sich die Hände, für eine "Nichtleistung" erhalten sie immerhin noch ca. die Hälfte der 4,99/Woche von der Telekom und überlässt dieser die Schmutzarbeit und das Inkasso gegenüber deren Kunden.

Es bleibt im vorliegenden Fall abzuwarten, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt. Ich kann nur Personen, denen Ähnliches passiert ist, raten, der Rechnung mit dem zusätzlichen Betrag binnen acht Wochen nach Rechnungsstellung zu widersprechen. Zusätzlich sollten im Hinblick auf weitere Abzockehandlungen der Anschluss für so genannte "Premium-Dienste" gesperrt werden. Das hilft zwar nicht für den aktuellen Fall, bewahrt aber vor weiterem Abzocktheater des nächsten Betrügers.

Sollte jemand auch solche Erfahrungen gemacht haben und einen unverbindlichen rechtlichen Rat von mir benötigen, kann er sich über folgende E-Mail-Adresse an mich wenden:

abzocke@anti-betrug.de

Ich werde dann den jeweiligen Fall analysieren und ggf. unverbindliche Hilfestellung leisten.

Einen weitergehender Artikel zu der gleichen Problematik, insbesondere zu der technischen Seite finden Sie bei Heise sowie als Artikel in der c't Heft 22/2010.

 

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Stand: 27.07.2012